Mitgliedschaft
Welche Vorteile habe ich als Vereinsmitglied?
kostenlose Teilnahme an den Vereinswanderungen
reduzierte Eintrittspreise bei Besichtigungen und Führungen
kostenlose Ausleihe von Schneeschuhen bei Vereinswanderungen
automatische Mitgliedschaft beim Deutschen Wanderverband und beim Wanderverband Bayern (wichtig für DWV-Wanderführer!)
erhebliche Vergünstigungen bei vielen Aus- und Weiterbildungen
preiswerte Berufshaftpflicht-Versicherungsmöglichkeit für DWV-Wanderführer/innen®
Wann sollte ich Mitglied werden?
Spätestens nach der dritten Teilnahme an einer unserer Vereinswanderungen solltest Du die Mitgliedschaft beantragen, wenn Du weiterhin mitwandern möchtest.
Vor der Anmeldung zu einer Ausbildung zum DWV-Wanderführer®, um als Vereinsmitglied 200€ zu sparen! Nur Mitglieder eines Gebietsvereins des Deutschen Wanderverbandes dürfen nach erfolgreicher Ausbildung die Bezeichnungen "DWV-Wanderführer/in®" und "European Walk Leader" verwenden.
Wie werde ich Mitglied?
Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllst Du einfach online das Antragsformular vollständig aus. Achtung: Kreuz unten (Einverständniserklärung) nicht vergessen! Zur Prüfung Deiner E-Mailadresse fordere einen Code an, den Du bitte im Formular eingibst.
Nach dem erfolgreichen Absenden bekommst Du sofort eine Eingangsbestätigung.
Anschließend wird die Beitragsrechnung anteilig für das Beitrittsjahr an Deine E-Mail-Adresse gesendet.
Wenn der Rechnungsbetrag an den Verein überwiesen und Dein Antrag angenommen wurde, erhältst Du eine Mitgliedsbescheinigung ebenfalls per E-Mail. Ab dem Folgejahr des Beitritts wird der Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren eingezogen.
Wie viel kostet die Mitgliedschaft?
Einzelmitglieder: 48,-- € pro Jahr
Familien/Paare: 86,-- € pro Jahr
Alleinerziehende plus Kinder: 48,-- € pro Jahr
Junioren 20,-- € pro Jahr: (Alter von 18 bis 26)
Das Beitrittsjahr wird anteilig ab dem Quartal des Beitritts berechnet, das laufende Quartal zählt dabei als ganzes Quartal. Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich und wird, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft?
Eine Kündigung muss bis zum 30. November schriftlich erklärt sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird. Sonst verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Eine (Teil-)Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nicht möglich.
Die Kündigung kann formlos per E-Mail an info@wandernunderleben-allgaeu.de gesendet werden.
Du erhältst danach eine Kündigungsbestätigung.
Wichtig für Wanderführer/innen: Bei Austritt des zertifizierten DWV-Wanderführers® aus seinem Gebietsverein verliert der Wanderführer seinen Status als zertifizierter „DWV-Wanderführer®“ und "European Walk Leader". Die vom Deutschen Wanderverband ausgegeben Unterlagen (Abzeichen, Zertifikate und Ausweise) sind zurückzugeben. Die Bezeichnungen "DWV-Wanderführer/in®" und "European Walk Leader" dürfen dann nicht mehr geführt werden. Eine evtl. abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung für "DWV-Wanderführer/in®" verliert die Vertragsgrundlage.